Juni 2023

Als Stiftungsrat oder Stiftungsrätin die Zukunft der sgpk mitgestalten

Als oberstes Organ trägt der Stiftungsrat die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und den langfristigen Erfolg unserer Pensionskasse. In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die berufliche Vorsorge und damit die Pensionskassen in den nächsten Jahren stellen müssen und stellen werden, sind für das Amt der Stiftungsrätin oder des Stiftungsrats flexible und weitsichtige Zukunftsdenkerinnen und Zukunftsdenker gefragt. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in die facettenreiche Arbeit und die Organisation unseres Stiftungsrats.

Kernaufgabe unseres Stiftungsrats ist es, die strategischen Ziele unserer Pensionskasse festzulegen und die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Dabei gilt es, verschiedenste Fachgebiete und Themenbereiche in Einklang zu bringen. Das Spektrum reicht von Organisations-, Überwachungs- und Kommunikationsfragen über das Vorsorgegeschäft bis hin zur Vermögensanlage inklusive der strategischen Entwicklung unseres direkten Immobilienportfolios.

Damit alle Aspekte adäquat in die Entscheidungsfindung einfliessen, arbeitet der sgpk-Stiftungsrat in vier spezifischen Fachausschüssen:

PräsidialausschussZuständig für die Aussenbeziehungen sowie Fragen der Kommunikation und Organisation
AnlageausschussZuständig für die Belange rund um die Vermögenslage inklusive direkte Immobilien
VorsorgeausschussZuständig für die Versicherungsleistungen
PrüfungsausschussZuständig für die Überwachung und Begleitung der Kontrolltätigkeit

Die Ausschüsse treffen sich mindestens einmal pro Quartal. Unterstützt durch interne und externe Fachexpertinnen und Fachexperten, erarbeiten sie die strategischen Grundsätze und formulieren Anträge zuhanden des Gesamtgremiums. Dieses wiederum tagt etwa viermal jährlich.

«Die Arbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Stiftungsrat ist höchst spannend, vielfältig und motivierend. Wir diskutieren offen, bringen unterschiedliche Sichtweisen ein, gleichen Perspektiven ab - immer mit dem Ziel, zukunftsgerichtete Lösungen im Interesse unserer Versicherten zu finden.»
Franziska Gschwend ist Juristin (lic. iur. Rechtsanwältin) und Leiterin des Dienstes für Recht und Personal des Bildungsdepartements und Stellvertreterin des Generalsekretärs. Sie ist seit 2015 im sgpk-Stiftungsrat und vertritt die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Vorsorgeausschuss.

Im Interesse von Berufstätigen, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Genauso vielfältig wie das Themenspektrum sind auch die Interessen und Perspektiven unserer wichtigsten Zielgruppen: Rentnerinnen und Rentner sind auf die zuverlässige Ausrichtung einer möglichst hohen Altersrente angewiesen. Die berufstätige Generation möchte die Umverteilung von Jung zu Alt geringhalten und ihre Vorsorge flexibel gestalten. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind attraktive Leistungen ihrer Pensionskasse ein Imagevorteil im Kampf um Talente, gleichzeitig soll die Abwicklung der beruflichen Vorsorge möglichst einfach und effizient sein. Um alle Interessen unter einen Hut zu bringen, setzt sich unser Stiftungsrat aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen. Zudem wohnen dem Gremium zwei Vertreterinnen der Rentnerinnen und Rentner bei. Letztere haben zwar kein Stimmrecht, bringen sich jedoch aktiv in die Diskussionen ein.

«Die Analyse der Geschehnisse an den Finanzmärkten zählt zu meinem beruflichen Alltag. Ich trage mit meinem Fachwissen dazu bei, dass die sgpk den Finanzmarkt als dritten Beitragszahler optimal nutzen kann. Bei Anlageentscheidungen spielen für mich auch die Kriterien der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle.»
Ernesto Turnes ist Professor für Banking und Finance an der Ostschweizer Fachhochschule und Leiter des Instituts für Finance und Law (IFL). Er ist seit 2020 im sgpk-Stiftungsrat und vertritt im Anlageausschuss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Alle vier Jahre wird gewählt

Eine Wahl in den sgpk-Stiftungsrat ist bis zur Vollendung des 65. Altersjahres möglich, eine Beschränkung in Bezug auf die Amtsdauer gibt es nicht. Die nächsten Erneuerungswahlen finden im Jahr 2028 statt.

Aufgrund unserer Einbettung ins öffentlichrechtliche Umfeld werden die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter durch die Verbände des Staatspersonals des Kantons St.Gallen gewählt. Die Arbeitgeberinnenvertreter und Arbeitgebervertreter werden durch die St.Galler Regierung sowie den Verband der St. Galler Volksschulträger gewählt.

Wichtigste Anforderungen, um sich für den sgpk-Stiftungsrat zu bewerben, sind Interesse und Leidenschaft für die berufliche Vorsorge sowie eine grosse Motivation, die Zukunft der sgpk als grösste öffentlichrechtliche Pensionskasse der Ostschweiz aktiv mitzugestalten.

Wir sind gerne für Sie da
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