Als Stiftungsrat oder Stiftungsrätin die Zukunft der sgpk mitgestalten
Als oberstes Organ trägt der Stiftungsrat die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und den langfristigen Erfolg unserer Pensionskasse. In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die berufliche Vorsorge und damit die Pensionskassen in den nächsten Jahren stellen müssen und stellen werden, sind für das Amt der Stiftungsrätin oder des Stiftungsrats flexible und weitsichtige Zukunftsdenkerinnen und Zukunftsdenker gefragt. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in die facettenreiche Arbeit und die Organisation unseres Stiftungsrats.
Kernaufgabe unseres Stiftungsrats ist es, die strategischen Ziele unserer Pensionskasse festzulegen und die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Dabei gilt es, verschiedenste Fachgebiete und Themenbereiche in Einklang zu bringen. Das Spektrum reicht von Organisations-, Überwachungs- und Kommunikationsfragen über das Vorsorgegeschäft bis hin zur Vermögensanlage inklusive der strategischen Entwicklung unseres direkten Immobilienportfolios.
Damit alle Aspekte adäquat in die Entscheidungsfindung einfliessen, arbeitet der sgpk-Stiftungsrat in vier spezifischen Fachausschüssen:
Präsidialausschuss | Zuständig für die Aussenbeziehungen sowie Fragen der Kommunikation und Organisation |
Anlageausschuss | Zuständig für die Belange rund um die Vermögenslage inklusive direkte Immobilien |
Vorsorgeausschuss | Zuständig für die Versicherungsleistungen |
Prüfungsausschuss | Zuständig für die Überwachung und Begleitung der Kontrolltätigkeit |
Die Ausschüsse treffen sich mindestens einmal pro Quartal. Unterstützt durch interne und externe Fachexpertinnen und Fachexperten, erarbeiten sie die strategischen Grundsätze und formulieren Anträge zuhanden des Gesamtgremiums. Dieses wiederum tagt etwa viermal jährlich.
Im Interesse von Berufstätigen, Rentnerinnen und Rentnern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
Genauso vielfältig wie das Themenspektrum sind auch die Interessen und Perspektiven unserer wichtigsten Zielgruppen: Rentnerinnen und Rentner sind auf die zuverlässige Ausrichtung einer möglichst hohen Altersrente angewiesen. Die berufstätige Generation möchte die Umverteilung von Jung zu Alt geringhalten und ihre Vorsorge flexibel gestalten. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind attraktive Leistungen ihrer Pensionskasse ein Imagevorteil im Kampf um Talente, gleichzeitig soll die Abwicklung der beruflichen Vorsorge möglichst einfach und effizient sein. Um alle Interessen unter einen Hut zu bringen, setzt sich unser Stiftungsrat aus je sechs Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen. Zudem wohnen dem Gremium zwei Vertreterinnen der Rentnerinnen und Rentner bei. Letztere haben zwar kein Stimmrecht, bringen sich jedoch aktiv in die Diskussionen ein.
Alle vier Jahre wird gewählt
Eine Wahl in den sgpk-Stiftungsrat ist bis zur Vollendung des 65. Altersjahres möglich, eine Beschränkung in Bezug auf die Amtsdauer gibt es nicht. Die nächsten Erneuerungswahlen finden im Jahr 2028 statt.
Aufgrund unserer Einbettung ins öffentlichrechtliche Umfeld werden die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter durch die Verbände des Staatspersonals des Kantons St.Gallen gewählt. Die Arbeitgeberinnenvertreter und Arbeitgebervertreter werden durch die St.Galler Regierung sowie den Verband der St. Galler Volksschulträger gewählt.
Wichtigste Anforderungen, um sich für den sgpk-Stiftungsrat zu bewerben, sind Interesse und Leidenschaft für die berufliche Vorsorge sowie eine grosse Motivation, die Zukunft der sgpk als grösste öffentlichrechtliche Pensionskasse der Ostschweiz aktiv mitzugestalten.