Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge
Entdecken Sie die Grundpfeiler der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge der Schweiz und erfahren Sie, wie sie gemeinsam ein solides Fundament für Ihre finanzielle Zukunft bilden.
Die 1. Säule der beruflichen Vorsorge ist obligatorisch und verfolgt den Zweck, die Existenzgrundlage von Personen im Alter oder bei Invalidität zu sichern. Sie bietet finanzielle Unterstützung in Form von Renten und Ergänzungsleistungen, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, wenn Personen nicht (mehr) erwerbstätig sind oder aufgrund von Invalidität ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Die 1. Säule umfasst
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- die Invalidenversicherung (IV)
- die Ergänzungsleistungen (EL)
- die Arbeitslosenversicherung (ALV)
- die Mutterschaftsversicherung (MSE) sowie
- den Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)
Die 1. Säule ist eine umlagefinanzierte Versicherung. Das heisst, dass aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Renten der pensionierten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger finanzieren.
Die Beitragspflicht in die erste Säule beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar des 18. Lebensjahrs beziehungsweise für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar des 21. Lebensjahrs und dauert bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters von 65 Jahren (mit einer Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969).
Vorsorge/Pensionskasse
Die zweite Säule ist eine obligatorische Versicherung für die berufstätige Bevölkerung und bezweckt die Deckung der Lebenshaltungskosten im Alter, bei Unfall oder Invalidität.
Die 2. Säule umfasst
- die obligatorische berufliche Vorsorge/Pensionskasse (BVG)
- die obligatorische Unfallversicherung (UVG)
- die Freizügigkeitsleistungen bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung (FZG) sowie
- die überobligatorische Versicherung zum BVG und zum UVG
Währenddem das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ein jährliches Mindesteinkommen von 25'725 Franken vorsieht, versichern wir bei der sgpk die Löhne bereits ab 14'700 Franken - besonders für Teilzeitarbeitende ist das besonders wichtig.
Die zweite Säule finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der sgpk beteiligen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 56 Prozent an den Beiträgen, Arbeitnehmende mit 44 Prozent.
Die Einzahlung in die berufliche Vorsorge startet nach Vollendung des 17. Lebensjahrs. Bis zum 25. Geburtstag dienen die Beiträge der Risikoabsicherung (Invalidität, Tod), danach kommt das Sparen fürs Alter hinzu.
private Vorsorge
Die 3. Säule ist eine private, teils steuerlich begünstigte Vorsorge für Erwerbstätige.
Zur 3. Säule zählen
- die gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige
- die freie Vorsorge für alle
Die gebundene Vorsorge bezieht sich normalerweise auf die Säule 3a der Schweizer Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Vorsorge, bei der die eingezahlten Beiträge steuerlich begünstigt und für bestimmte Zwecke gebunden sind, wie beispielsweise die Altersvorsorge. Die Beiträge dürfen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr eingezahlt werden, und sie können steuerlich abgesetzt werden. Diese Gelder sind bis zum Erreichen des Rentenalters, bei Aufnahme einer Selbstständigkeit oder für den Kauf von Wohneigentum gesperrt.
Die freie Vorsorge bezieht sich auf individuelle Spar- und Anlageprodukte, die nicht steuerlich begünstigt sind. Hierzu gehören verschiedene Produkte wie beispielsweise private (Renten-)Versicherungen, Wertschriften oder andere Ersparnisse.
Die dritte Säule bietet eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Beitragshöhe oder die gewählte Anlagestrategie des Vorsorgevermögens.