Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge

Entdecken Sie die Grundpfeiler der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge der Schweiz und erfahren Sie, wie sie gemeinsam ein solides Fundament für Ihre finanzielle Zukunft bilden. 

Die 1. Säule: obligatorische Rentenversicherung

Die 1. Säule der beruflichen Vorsorge ist obligatorisch und verfolgt den Zweck, die Existenzgrundlage von Personen im Alter oder bei Invalidität zu sichern. Sie bietet finanzielle Unterstützung in Form von Renten und Ergänzungsleistungen, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, wenn Personen nicht (mehr) erwerbstätig sind oder aufgrund von Invalidität ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Die 1. Säule umfasst

  • die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • die Invalidenversicherung (IV)
  • die Ergänzungsleistungen (EL)
  • die Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • die Mutterschaftsversicherung (MSE) sowie
  • den Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)

Die 1. Säule ist eine umlagefinanzierte Versicherung. Das heisst, dass aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Renten der pensionierten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger finanzieren.

Die Beitragspflicht in die 1. Säule beginnt für Erwerbstätige ab dem 1. Januar des 18. Altersjahres beziehungsweise für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar des 21. Altersjahres und dauert bis zum Erreichen des Referenzalters (mit einer Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969). 

Die 2. Säule: berufliche Vorsorge/Pensionskasse

Die 2. Säule ist eine obligatorische Versicherung für die berufstätige Bevölkerung und bezweckt die Deckung der Lebenshaltungskosten im  Alter, bei Unfall oder Invalidität.

Die 2. Säule umfasst 

  • die obligatorische berufliche Vorsorge/Pensionskasse (BVG)
  • die obligatorische Unfallversicherung (UVG)
  • die Freizügigkeitsleistungen bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung (FZG) sowie
  • die überobligatorische Versicherung zum BVG und zum UVG

Währenddem das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ein jährliches Mindesteinkommen von 22'050 Franken vorsieht, versichern wir bei der sgpk die Löhne bereits ab 15'120 Franken - besonders für Teilzeitarbeitende ist das besonders wichtig.

Die 2. Säule finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebenden und  Arbeitnehmenden. Bei der sgpk beteiligen sich Arbeitgebende mit 56 Prozent an den Beiträgen, Arbeitnehmende mit 44 Prozent.

Nach dem 17. Altersjahr beginnt die Einzahlung in die berufliche Vorsorge. Bis zum Erreichen des 25. Altersjahres werden die Beiträge nur für die Absicherung von Risiken wie Invalidität und Tod verwendet. Ab diesem Zeitpunkt wird zusätzlich auch Kapital für die Altersvorsorge angespart.




Die 3. Säule: private Vorsorge

Die 3. Säule ist eine private, teils steuerlich begünstigte Vorsorge für Erwerbstätige.  

Zur 3. Säule zählen

  • die gebundene Vorsorge für AHV-pflichtige Erwerbstätige 
  • die freie Vorsorge für alle

Die gebundene Vorsorge bezieht sich normalerweise auf die Säule 3a der Schweizer Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Vorsorge, bei der die eingezahlten Beiträge steuerlich begünstigt und für bestimmte Zwecke gebunden sind, wie beispielsweise die Altersvorsorge. Die Beiträge dürfen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr eingezahlt werden, und sie können steuerlich abgesetzt werden. Diese Gelder sind bis zum Erreichen des Referenzalters, bei Aufnahme einer Selbstständigkeit oder für den Kauf von Wohneigentum gesperrt.

Die freie Vorsorge bezieht sich auf individuelle Spar- und Anlageprodukte, die nicht steuerlich begünstigt sind. Hierzu gehören verschiedene Produkte wie beispielsweise private (Renten-)Versicherungen, Wertschriften oder andere Ersparnisse.

Die 3. Säule bietet eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Beitragshöhe oder die gewählte Anlagestrategie des Vorsorgevermögens.

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