Drei auf einen Schlag: mit einem Pensionskasseneinkauf Vorsorge stärken, Steuervorteile geniessen und Zinseszins ausschöpfen
Die finanzielle Situation im Alter zählt mit zu den grössten Sorgen von Frau und Herrn Schweizer – das zeigen diverse Umfragen. Verständlich, sind doch die Herausforderungen, denen unser Vorsorgesystem gegenübersteht, mannigfaltig und das politische Ringen um eine Reform hält bekanntlich an. All jenen, die selbst etwas zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation im Alter tun wollen, bietet die berufliche Vorsorge durchaus Möglichkeiten. Eine davon ist der freiwillige Einkauf, auch Einlage genannt.
Bei einem Einkauf zahlen Sie – ergänzend zu den monatlichen Beiträgen, die direkt von Ihrem Lohn abgezogen und eingebracht werden – freiwillig einen bestimmten Betrag in Ihre berufliche Vorsorge ein. Das kann einmalig oder mehrmals und verteilt über mehrere Jahre geschehen. Resultat: Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse wächst, Ihre Altersleistungen verbessern sich. Hinzu kommt, dass Einkäufe steuerlich begünstigt sind. Tönt gut? Dann tauchen Sie ein in die Details des Pensionskasseneinkaufs.
Als Versicherte/Versicherter der sgpk können Sie nahezu jederzeit Einkäufe in Ihre berufliche Vorsorge tätigen. Die Betragsobergrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab (Alter, Salärentwicklung, Arbeitsunterbrüche etc.). In den allermeisten Fällen liegt der Maximalbetrag deutlich höher, als Sie es von der Säule 3a kennen. Ihren persönlichen maximalen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis, Rubrik «Maximal möglicher Einkauf».
Drei Einschränkungen sind zu beachten:
- Falls Sie Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) in Anspruch genommen haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich.
- Haben Sie geplant, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen? Dann können Sie bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung Einkäufe tätigen. Falls Sie sich für eine Rente entscheiden, ist ein Einkauf bis zum Zeitpunkt der Pensionierung möglich – seit 2022 bis zum 70. Altersjahr.
- Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz umgezogen sind und erstmals einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden, so ist während der ersten fünf Jahre ein jährlicher Einkaufsbetrag von maximal 20 Prozent des versicherten Lohns möglich.
Ganz einfach: für alle.
Besonders empfehlen wir den Einkauf, wenn aufgrund eines längeren Arbeitsunterbruchs eine Vorsorgelücke besteht, z. B. wegen einer Weiterbildung oder eines Studiums, eines längeren Urlaubs, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit. Auch für ehemals Selbstständige, die für längere Zeit keine Beiträge in ihre Pensionskasse einbezahlt haben, lohnt sich der Einkauf.
Im Fall einer Scheidung und einer damit verbundenen Vermögensaufteilung kann es ebenfalls zu Vorsorgelücken kommen, die durch einen Einkauf wettgemacht werden können.
Sie spielen mit dem Gedanken an eine Frühpensionierung? Mit einem Einkauf können Sie den damit verbundenen Leistungskürzungen frühzeitig entgegenwirken.
Ein Einkauf überzeugt durch steuerliche Vorteile – und das in vielerlei Hinsicht:
- Der Einkaufsbetrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Das Guthaben in Ihrer Pensionskasse zählt nicht zum Vermögen, Sie zahlen keine Vermögenssteuer darauf.
- Beim Bezug Ihres Sparguthabens als Kapital kommen Sie in den Genuss eines reduzierten Steuersatzes. Abhängig vom Wohnsitzkanton und von der Höhe des Kapitalbezugs kann die Steuerersparnis mehr als zwei Drittel betragen.
- Auch die Zinserträge auf Ihrem Sparguthaben werden nicht dem steuerbaren Einkommen angerechnet.
Beachten Sie, dass Sie gewisse Steuervorteile nur dann erhalten, wenn Sie während drei Jahren nach dem Einkauf auf einen Kapitalbezug verzichten. Es lohnt sich deshalb, allfällige steuerliche Rahmenbedingungen vor dem Einkauf mit Ihrem Steueramt zu klären.
Aus steuerlicher Sicht besonders interessant sind Einkäufe in den einkommensstärksten Jahren, nicht selten ist das kurz vor der Pensionierung der Fall. Meist lohnt es sich zudem, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen, denn die Steuervorteile verstärken sich damit. Die Höhe Ihrer individuellen Steuerersparnis können Sie auf der Website Ihrer kantonalen Steuerbehörde selbst berechnen oder mit Ihrem Steuerexperten klären.
Abschliessend gilt es die Verzinsung Ihres Sparkapitals zu erwähnen: Sie lag bei der sgpk in den letzten drei Jahren bei 2 Prozent. Das ist mehr, als Sie derzeit auf dem Spar- oder 3a-Konto bei der Bank erhalten. Zudem hält sich das Risiko eines Pensionskasseneinkaufs für Sie in Grenzen: Unsere Einbettung ins öffentlich-rechtliche Umfeld bietet Stabilität und Sicherheit – gerade im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten wie beispielsweise Aktien.
Wie bei der 3a-Vorsorgelösung ist auch Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse gebunden. Sie können also nicht frei über Ihr Pensionskassenvermögen verfügen, auch nicht über Ihre freiwilligen Einkäufe. Nur wenige Ausnahmefälle erlauben es, das Sparguthaben ganz oder teilweise vor der Pensionierung zu beziehen: eine Wohneigentumsförderung (WEF), der Schritt in die Selbstständigkeit oder wenn Sie in ein anderes Land auswandern.
Zugegeben: Die Praxis zeigt ein anderes Bild. Dennoch wollen wir eine Lanze brechen für einen Einkauf Anfang des Kalenderjahres. Weshalb? Wir verzinsen Ihren Einkauf ab dem Zeitpunkt Ihrer Einzahlung. Je früher Sie einzahlen, desto deutlicher profitieren Sie von der Verzinsung und vom Zinseszinseffekt.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, wann Sie Ihren Einkauf tätigen möchten. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Einzahlung bis spätestens Ende November des gewünschten Jahres auslösen. Sie unterstützen uns damit bei der fristgerechten Verarbeitung bis Ende Jahr.
Rechenbeispiele für den Pensionskasseneinkauf gefällig?
Gerne zeigen wir Ihnen anhand unserer drei fiktiven Versicherten Lisa, Paul und Mona* und ihrer beruflichen und persönlichen Situation wie sich ein Pensionskasseneinkauf in Zahlen auswirkt.
Lisa, 28 Jahre alt, ledig, reformiert, wohnhaft in Gossau (SG)
Die Pflegefachfrau treibt gerne und häufig Sport, deshalb arbeitet sie 80 Prozent, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 56'000 Franken.
Paul, 50 Jahre, verheiratet, römisch-katholisch, wohnhaft in Steinach
Paul arbeitet mit Herzblut als Polizist und verdient bei einem Vollpensum jährlich 110'000 Franken brutto.
Mona, 35 Jahre, Konkubinat, 2 Kinder, römisch-katholisch, wohnhaft in Mels
Mona arbeitet mit einem Pensum von 70 Prozent als Lehrerin, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 70'000 Franken.