Drei auf einen Schlag: mit einem Einkauf Vorsorge stärken, Steuervorteile geniessen und Zinseszins ausschöpfen

Die finanzielle Situation im Alter zählt mit zu den grössten Sorgen von Frau und Herrn Schweizer – das zeigen diverse Umfragen. Verständlich, sind doch die Herausforderungen, denen unser Vorsorgesystem gegenübersteht, mannigfaltig und das politische Ringen um eine Reform hält bekanntlich an. All jenen, die selbst etwas zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation im Alter tun wollen, bietet die berufliche Vorsorge durchaus Möglichkeiten. Eine davon ist der Einkauf.

Bei einem Einkauf zahlen Sie – ergänzend zu den monatlichen Sparbeiträgen, die direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden – freiwillig einen bestimmten Betrag in Ihre Pensionskasse ein. Ein Einkauf kann im Laufe der Jahre mehrmals erfolgen, jedoch pro Jahr höchstens drei Mal. Resultat: Ihr Sparguthaben wächst, Ihre Altersleistungen verbessern sich. Hinzu kommt, dass Einkäufe steuerlich begünstigt sind. Tönt gut? Dann tauchen Sie ein in die Details des Einkaufs ein.

Wer kann freiwillig wie viel in die Pensionskasse einzahlen?

Als aktiv Versicherte oder aktiv Versicherter können Sie nahezu jederzeit Einkäufe in Ihre berufliche Vorsorge tätigen. Die Betragsobergrenze hängt von verschiedenen Faktoren ab (Alter, Lohnentwicklung, Arbeitsunterbrüche etc.). In den allermeisten Fällen liegt der Maximalbetrag deutlich höher, als Sie es von der Säule 3a kennen. Ihren persönlichen maximalen Einkaufsbetrag finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis, Rubrik «Maximal möglicher Einkauf».

Folgende Einschränkungen sind zu beachten:

  • Ein Einkauf ist dann möglich, wenn die Austrittsleistungen früherer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sowie allfällige Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen vollständig an die sgpk überwiesen wurden.
  • Falls Sie Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) getätigt haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich.
  • Haben Sie geplant, Ihr Sparguthaben ganz oder teilweise als Kapitalleistung zu beziehen? Dann können Sie bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung Einkäufe tätigen. Falls Sie sich für eine Altersrente entscheiden, ist ein Einkauf bis zum Zeitpunkt der Pensionierung möglich.
  • Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz zugezogen sind und erstmals einer Vorsorgeeinrichtung angehören, ist während der ersten fünf Jahre ein jährlicher Einkauf von maximal 20 Prozent des versicherten Lohns möglich.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Einkauf finden Sie in Art. 60a der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2).
Für wen lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?

Ganz einfach: für alle.

Besonders empfehlen wir den Einkauf, wenn aufgrund eines längeren Arbeitsunterbruchs eine Vorsorgelücke besteht, z. B. wegen einer Weiterbildung oder eines Studiums, eines längeren Urlaubs, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit. Auch für ehemals Selbstständige, die für längere Zeit keine Beiträge in ihre Pensionskasse einbezahlt haben, lohnt sich der Einkauf.

Im Fall einer Scheidung und einer damit verbundenen Vermögensaufteilung kann es ebenfalls zu Vorsorgelücken kommen, die durch einen Einkauf kompensiert werden können.

Sie planen eine vorzeitige Pensionierung? Mit einem Einkauf können Sie den damit verbundenen Leistungskürzungen frühzeitig entgegenwirken.

Was sind, neben den verbesserten Altersleistungen, weitere Vorteile des Einkaufs?

Ein Einkauf überzeugt durch steuerliche Vorteile – und das in vielerlei Hinsicht:

  • Der Einkaufsbetrag kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse wird nicht dem steuerbaren Vermögen zugerechnet – Sie bezahlen darauf keine Vermögenssteuer. Auch die Zinserträge auf dem Sparguthaben sind steuerfrei und werden dem steuerbaren Einkommen nicht angerechnet.
  • Beim Bezug Ihres Sparguthabens als Kapitalleistung profitieren Sie von einer reduzierten Besteuerung. Diese erfolgt getrennt von Ihrem übrigen Einkommen und zu einem günstigeren Steuersatz.

Beachten Sie, dass Sie gewisse Steuervorteile nur dann erhalten, wenn Sie während drei Jahren nach dem Einkauf auf eine Kapitalleistung verzichten. Es lohnt sich deshalb, allfällige steuerliche Rahmenbedingungen vor dem Einkauf mit Ihrem Steueramt zu klären.

Aus steuerlicher Sicht besonders interessant sind Einkäufe in den einkommensstärksten Jahren, nicht selten ist das kurz vor der Pensionierung der Fall. Meist lohnt es sich zudem, den Einkauf über mehrere Jahre zu verteilen. Die Höhe Ihrer individuellen Steuerersparnis können Sie auf der Website Ihrer kantonalen Steuerbehörde selbst berechnen oder mit Ihrem Steuerexperten klären.

Abschliessend gilt es die Verzinsung Ihres Sparguthabens zu erwähnen: Sie lag bei der sgpk in den letzten Jahren bei mindestens 2 Prozent. Das ist mehr, als Sie derzeit auf dem Spar- oder 3a-Konto bei der Bank erhalten.

Was gilt es bei einem Einkauf zu berücksichtigen?

Ein Einkauf kann im Laufe der Jahre mehrmals erfolgen, jedoch pro Jahr höchstens drei Mal. 

Wie bei der 3a-Vorsorgelösung ist auch Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse gebunden. Sie können also nicht frei über Ihr Pensionskassenvermögen verfügen – auch nicht über Ihre freiwilligen Einkäufe.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, das Sparguthaben vor der Pensionierung ganz oder teilweise zu beziehen: bei einem Bezug zur Finanzierung von Wohneigentum (WEF), beim Schritt in die Selbstständigkeit oder bei Auswanderung in ein anderes Land.

Wandern Sie in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA aus, können Sie die gesamte Austrittsleistung beziehen. Bei Auswanderung in einen EU/EFTA-Staat kann der überobligatorische Teil der Austrittsleistung bezogen werden, und der obligatorische Teil nur dann, wenn Sie am neuen Wohnsitz keiner obligatorischen staatlichen Versicherung unterstehen.

Warum soll ich möglichst früh im Kalenderjahr und sowieso in jungen Jahren einen Pensionskasseneinkauf in Betracht ziehen?
Wir verzinsen Ihren Einkauf ab dem Zeitpunkt Ihrer Einzahlung. Je früher Sie einzahlen, desto deutlicher profitieren Sie von der Verzinsung und vom Zinseszinseffekt.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, wann Sie Ihren Einkauf tätigen möchten. Wir danken Ihnen, wenn Sie die Einzahlung bis spätestens Ende November des gewünschten Jahres auslösen. Sie unterstützen uns damit bei der fristgerechten Verarbeitung bis Ende Jahr.

Rechenbeispiele für den Pensionskasseneinkauf gefällig? 

Gerne zeigen wir Ihnen anhand unserer drei fiktiven Versicherten Lisa, Paul und Mona* und ihrer beruflichen und persönlichen Situation wie sich ein Pensionskasseneinkauf in Zahlen auswirkt.

Rechenbeispiel 1


Lisa, 28 Jahre alt, ledig, reformiert, wohnhaft in Gossau (SG)
Die Pflegefachfrau treibt gerne und häufig Sport, deshalb arbeitet sie 80 Prozent, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 56'000 Franken.

So sieht Lisas Vorsorgesituation zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung mit 65 Jahren und ihre Steuerersparnis ohne Einkauf, mit einem einmaligen Einkauf von 10'000 Franken und bei fünf Einkäufen à 2'000 Franken, verteilt über 5 Jahre, aus.
Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
535'187
555'994
+
20'807
555'194
+
20'007
Jährliche Altersrente
27'830
28'912
28'870
Steuerersparnis
0
2'248
einmalig
2'295
5x 459
  • Ohne Einkauf
  • Einkauf von 10'000 Franken im Jahr 2020
  • Einkäufe von jeweils 2'000 Franken, verteilt über 5 Jahre
Lisa nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2022 bereits ein Sparguthaben von 20'500 Franken in ihrer 2. Säule aufgebaut.
Rechenbeispiel 2


Paul, 50 Jahre, verheiratet, römisch-katholisch, wohnhaft in Steinach
Paul arbeitet mit Herzblut als Polizist und verdient bei einem Vollpensum jährlich 110'000 Franken brutto.

So sieht Pauls Vorsorgesituation zum Zeitpunkt seiner Pensionierung mit 65 Jahren und seine Steuerersparnis ohne Einkauf, mit einem einmaligen Einkauf von 60'000 Franken und bei fünf Einkäufen à 12'000 Franken, verteilt über 5 Jahre, aus.
Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
1'177’547
1'250'687 + 73'140
Jährliche Altersrente
61’232
65'035 +
3'803
48'123
Steuerersparnis
0
11'837
einmalig
14'385
5x 2'967
  • Ohne Einkauf
  • Einkauf von 60'000 Franken im Jahr 2030
  • Einkäufe von jeweils 12'000 Franken, verteilt über 5 Jahre
Paul nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2025 ein Sparguthaben von 586'600 Franken in seiner 2. Säule angespart.
Rechenbeispiel 3


Mona, 35 Jahre, Konkubinat, 2 Kinder, römisch-katholisch, wohnhaft in Mels
Mona arbeitet mit einem Pensum von 70 Prozent als Lehrerin, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 70'000 Franken.

So sieht Monas Vorsorgesituation zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung mit 65 Jahren und ihre Steuerersparnis ohne Einkauf, mit einem einmaligen Einkauf von 25'000 Franken und bei fünf Einkäufen à 5'000 Franken, verteilt über 5 Jahre, aus.
Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
659'732
705'016 + 45'284
703'275 + 43'543
Jährliche Altersrente
34'306
36'601
36'570
Steuerersparnis
0
6'090
einmalig
6'930
5x 1'386
  • Ohne Einkauf
  • Einkauf von 25'000 Franken
  • Einkäufe von jeweils 5'000 Franken, verteilt über 5 Jahre
Mona nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2022 ein Sparguthaben von 65'000 Franken in ihrer Pensionskasse aufgebaut.
* Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Personen, Angaben und Beträgen um fiktive Beispiele handelt, die der Veranschaulichung dienen. Die Berechnungen wurden durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen basieren auf diversen Annahmen, insbesondere dass die drei Personen Lisa, Paul und Mona bei gleichbleibendem Einkommen mit Erreichen des Referenzalters in Pension gehen und keine Kapitalleistungen tätigen. Gerade die Berechnung der Steuerersparnis ist von diversen Faktoren abhängig. Für die Beispiele wurden Durchschnittswerte und offizielle Steuerrechner aus ausschliesslich zuverlässigen Quellen genutzt. Alle Beträge in Schweizer Franken.
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Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
849'521
930'273
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80'752
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