Februar 2026

Rente, Kapital oder beides? Eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben

Für Wolfgang Federer rückt die Pensionierung näher. Vieles ist bereits geregelt, eine grosse Frage bleibt: Soll er sich sein Sparguthaben in der Pensionskasse als Kapitalleistung auszahlen lassen, eine lebenslange Altersrente beziehen oder ist eine Kombination beider Varianten die beste Lösung für ihn? Praktisch, dass er bei der sgpk arbeitet. Seine Kollegin Tanja Bechtiger aus der Kundenberatung kennt sich bestens aus und hat auf viele seiner Gedanken eine fundierte Antwort.


Was spricht für eine Kapitalleistung?


Bin ich mit einer Altersrente insgesamt besser gestellt?


Welche steuerlichen Auswirkungen hat mein Entscheid?


Kann ich Altersrente und Kapitalleistung miteinander kombinieren?


Wie funktioniert eine schrittweise Pensionierung?
«Man arbeitet jahrzehntelang, zahlt jeden Monat in die Pensionskasse ein – und plötzlich soll man entscheiden, wie man das Ersparte bezieht. Das ist gar nicht so einfach. Ich möchte Sicherheit, aber auch Freiheit. Und ich will die Gewissheit haben, dass ich nichts Wichtiges übersehe.»
Wolfgang Federer, seit bald 25 Jahren bei der sgpk und aktuell als Leiter Immobilienbewirtschaftung tätig, 62-jährig, verheiratet, Vater zweier erwachsener Töchter und Grossvater einer Enkelin
«Die Entscheidung zwischen Rente und Kapital ist sehr persönlich. Es gibt kein Richtig oder Falsch, nur das, was zu einem passt. Unser Ziel ist, dass unsere Versicherten verstehen, welche Möglichkeiten es gibt und was sie bedeuten – um dann mit einem guten Gefühl zu entscheiden.»
Tanja Bechtiger, seit sechs Jahren Kundenberaterin Vorsorge bei der sgpk, 42-jährig, verheiratet, Mutter dreier Kinder

Kapitalleistung: Freiheit und Eigenverantwortung
Mit einer Kapitalleistung wird Ihr Sparguthaben einmalig ausbezahlt. Sie können frei darüber verfügen, etwa um Schulden zu tilgen, sich Träume zu erfüllen oder das Geld selbst anzulegen. Das bietet Freiheit, bedeutet aber auch Verantwortung: Das Vermögen muss bis ans Lebensende reichen, und Sie tragen das Anlagerisiko.


Altersrente: Sicherheit fürs ganze Leben
Mit der Altersrente sichern Sie sich ein verlässliches Einkommen bis ans Lebensende. Und auch Ihre Nächsten sind abgesichert: Verheiratete oder Personen mit einer gemeldeten Lebenspartnerschaft sowie Ihre Kinder erhalten im Todesfall eine Hinterlassenenleistung.


Steuern und weitere Kosten: Einmalig oder laufend
Bei einer Kapitalleistung zahlen Sie eine einmalige Steuer zu einem reduzierten Satz. Was viele vergessen: Wird das Geld danach selbst angelegt, muss das Vermögen und die Erträge daraus versteuert werden, zusätzlich fallen Depotgebühren und Courtagen an. Die Altersrente hingegen wird jährlich als Einkommen versteuert. Ein Vergleich der steuerlichen Auswirkungen und der weiteren Kosten kann sich durchaus lohnen.


Gestaffelte Pensionierung:
Viele wünschen sich einen sanften Übergang in den Ruhestand und reduzieren ihr Arbeitspensum schrittweise. Für eine Pensionierung in Teilschritten gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können Ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr um maximal 50 Prozent reduzieren und dennoch den vollen Lohn weiterversichern. Dabei bezahlen Sie auf dem reduzierten Pensum neben Ihren eigenen Sparbeiträgen zusätzlich diejenigen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers. So vermeiden Sie Renteneinbussen, und Ihr Sparguthaben wächst weiter mit Zins an.
  • Oder Sie lassen sich teilpensionieren, das ist bei uns bereits ab dem 58. Altersjahr möglich. Dabei beziehen Sie für den reduzierten Teil Ihres Pensums bereits eine Altersrente oder eine Kapitalleistung und zahlen entsprechend weniger Sparbeiträge ein.


Kombination von Rente und Kapital: Das Beste aus zwei Welten
Viele kombinieren Altersrente und Kapitalleistung. Entscheidend dabei sind das persönliche Sicherheitsbedürfnis und eine sorgfältige Planung der fixen Ausgaben. Oft ist es sinnvoll, mit der Altersrente die laufenden Kosten zu decken und das übrige Sparguthaben als Kapitalleistung zu beziehen. Das sorgt für Stabilität und Flexibilität zugleich.

Rechenbeispiel: Kombination von Altersrente und Kapitalleistung

Paul mag Zahlen. Und er plant gerne frühzeitig. An einem verregneten Herbstsonntag setzt er sich ans Pult und erstellt ein Budget für die Zeit nach seiner Pensionierung.

Paul rechnet mit Ausgaben von insgesamt rund 85'000 Franken* pro Jahr. Mit diesem Budget und vielen Fragen im Gepäck wendet er sich an die Kundenberatung der sgpk, um herauszufinden, welche Lösung am besten zu ihm passt.



Paul, 50 Jahre, verheiratet zwei Kinder, römisch-katholisch, wohnhaft in Steinach.
Paul arbeitet mit Herzblut als Polizist und verdient bei einem Vollpensum jährlich 110'000 Franken brutto.*
Gemeinsam mit seiner Beraterin Tanja Bechtiger analysiert Paul seine Situation. Das Ergebnis: Mit der Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Altersrente aus der Pensionskasse kann Paul gemeinsam mit seiner Frau den gewünschten Lebensstandard gut aufrechterhalten.

Nach eingehender Besprechung mit seiner Frau entscheidet er sich, den Teil seines Sparguthabens in der Pensionskasse, der über seinem berechneten Budget liegt – man nennt das den überschiessenden Teil –, als Kapitalleistung zu beziehen. Damit erfüllt sich die Familie einen lang gehegten Wunsch: einen eigenen Wohnwagen für lange Reisen.

PositionBetrag
Jährliche Ausgaben85'00
AHV-Rente ohne 13. Rente45'360
Benötigte Altersrente aus der Pensionskasse39'640
Erforderliches Sparguthaben in der Pensionskasse762'300 (benötigte Altersrente dividiert durch Umwandlungssatz x 100 = 39'640:5.2x100
Vorhandenes Sparguthaben900'000
Mögliche Kapitalleistung137'700

Wir wünschen Paul und seiner Familie frohe und unbeschwerte Reisen mit ihrem brandneuen Wohnwagen. 
*Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Angaben und Beträgen um ein fiktives Beispiel handelt, das der Veranschaulichung dient. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist das aktuelle sgpk-Vorsorgereglement. Die Berechnungen wurden durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt und basieren auf diversen Annahmen, insbesondere auf derjenigen, dass Paul bei gleichbleibendem Einkommen mit 65 Jahren in den Ruhestand geht.
Wir sind gerne für Sie da
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