Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge: Drei Schlüssel zum Eigenheim

Die Geburtsstunde der Wohneigentumsförderung (WEF) mit Mitteln der beruflichen Vorsorge geht auf das Jahr 1972 zurück. Ziel war es, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Gleichzeitig erkannte man im Wohneigentum eine sinnvolle Form der Altersvorsorge, weil Immobilien weniger den Auswirkungen der Geldentwertung ausgesetzt sind.

Noch heute wird die WEF oft und gerne genutzt. Unsere «Drei Schlüssel zum Eigenheim» zeigen Ihnen kurz und knapp die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Berechnungsbeispiele machen die Folgen des WEF-Bezugs für Ihre Altersvorsorge sichtbar.

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Das wird finanziert;
das nicht
Finanziert wird
  • der Erwerb oder die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum.
  • die Beteiligung an Wohneigentum, beispielsweise in Form von Anteilsscheinen einer Wohnbaugenossenschaft.
  • die Rückzahlung einer bestehenden Hypothekarschuld.
  • werterhaltende oder wertvermehrende Investitionen an Ihrem bestehenden Wohneigentum.

Nicht finanziert wird
  • der Erwerb eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung.
    • Bauland ohne bestehendes Bauprojekt.
    • die Bezahlung Ihrer Hypothekarschuldzinsen.
    • der gewöhnliche Unterhalt Ihres Wohneigentums.
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    Behalten Sie die Voraussetzungen im Auge
    • Eine Verpfändung oder ein Vorbezug ist nur für eine einzelne Wohnung oder ein Einfamilienhaus möglich.
    • Ein Vorbezug kann bis spätestens drei Jahre vor Bezug der Altersrente beansprucht werden.
    • Bei einem Verkauf des Eigenheims muss der Vorbezug zurückbezahlt werden.
    • Falls Sie drei Jahre vor dem Vorbezug einen Einkauf in Ihre Pensionskasse geleistet haben, werden die damaligen Steuerbegünstigungen rückgängig gemacht.
    • Bei einem Vorbezug wird eine Kapitalbezugssteuer fällig. Bei einer allfälligen Rückzahlung wird diese auf Antrag zurückvergütet.
    • Für die Bearbeitung einer Verpfändung oder eines Vorbezugs fallen seitens sgpk sowie seitens des Grundbuchamts Ihrer Wohngemeinde Gebühren an.
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    Vorbezug und Verpfändung: die passende Variante wählen
    • Beim Vorbezug nehmen Sie Sparguthaben aus Ihrer Pensionskasse heraus. Der Mindestbetrag liegt bei 20'000 Franken, weniger ist nur beim Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen möglich. Ein Vorbezug schmälert die Altersleistungen Ihrer Pensionskasse.
    • Bei der Verpfändung dient Ihr Sparguthaben als Sicherheit für das finanzierende Institut Ihres Eigenheims, Sie erhalten im Gegenzug zusätzliches Hypothekardarlehen. Das Sparguthaben verbleibt in Ihrer Pensionskasse, die Altersleistungen werden daher nicht geschmälert. Das finanzierende Institut kann auf Ihr Sparguthaben zurückgreifen, falls Sie Ihrer Hypothekarverpflichtung nicht nachkommen.

    Bei beiden Varianten können Sie Ihr gesamtes Sparguthaben einsetzen, ab dem 50. Altersjahr gibt es Einschränkungen. Eine Kombination aus Vorbezug und Verpfändung ist möglich.

    Fazit: Tragbarkeit als «Zünglein an der Waage»
    Ein Vorbezug wirkt sich auf die Altersleitungen aus – gerade, wenn er betragsmässig höher ausfällt. Deshalb ist der Vorbezug kein Instrument, um eine ohnehin knappe Finanzierung zu ermöglichen. Vielmehr kann er dazu beitragen, die Hypothekarbelastung in Zeiten steigender Zinsen zu reduzieren. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen immer auch die langfristige Tragbarkeit, denn der Kauf Ihrer Traumimmobilie soll schliesslich eine Investition fürs Leben sein.
    Rechenbeispiel 1


    Lisa, 28 Jahre, ledig, reformiert, wohnhaft in Gossau (SG) 

    Die Pflegefachfrau treibt gerne und häufig Sport, deshalb arbeitet sie 80 Prozent, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 56'000 Franken.

    Lisa hat die Möglichkeit, eine Dreizimmerwohnung zum Preis von 450'000 Franken zu kaufen. Sie finanziert die Eigentumswohnung mit einem Erbvorbezug von 200'000 Franken und einem Vorbezug aus ihrer Pensionskasse von insgesamt 20'500 Franken.
    Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren.
    535'187
    492'533
    -42'654
    Jährliche Altersrente
    27'830
    25'610
    -2'220
    • Ohne Vorbezug
    • Mit Vorbezug
    • Veränderung

    Aufgrund des Vorbezugs wird im Grundbuch eine Veräusserungs-beschränkung vermerkt.

    Lisa nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2022 ein Guthaben von 20'500 Franken in ihrer Pensionskasse angespart.
    Rechenbeispiel 2


    Paul, 50 Jahre, verheiratet, römisch-katholisch, wohnhaft in Steinach 

    Paul arbeitet mit Herzblut als Polizist und verdient bei einem Vollpensum jährlich 110'000 Franken brutto.

    Am 1. November 2023 läuft die Hypothek auf dem Reiheneinfamilienhaus von Paul und seiner Frau über insgesamt 400'000 Franken aus. Der Hypothekarzins belief sich auf 1.2 Prozent. Aufgrund des steigenden Zinsumfelds beträgt die Offerte für die Anschlusshypothek der Hausbank 2.4 Prozent. Um die Hypothekarlast zu reduzieren, beschliessen Paul und seine Frau, einen Teil der Hypothek abzubezahlen. Paul bezieht hierfür 150'000 Franken aus seinem Sparguthaben bei der sgpk, weitere 50'000 Franken werden vom gemeinsamen Bankkonto beigesteuert. Dank dieser Abzahlung wird die Hypothekarbelastung für die kommenden zehn Jahre weiterhin bei 4'800 Franken pro Jahr liegen.
    Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
    849'521
    647'640
    -201'881
    Jährliche Altersrente
    44'175
    33'675
    -10'500
    • Ohne Vorbezug
    • Mit Vorbezug
    • Veränderung

    Aufgrund des Vorbezugs wird im Grundbuch eine Veräusserungs-beschränkung vermerkt.

    Paul nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2022 ein Guthaben von 340'000 Franken in seiner Pensionskasse angespart.
    Rechenbeispiel 3


    Mona, 35 Jahre, Konkubinat, 2 Kinder, römisch-katholisch, wohnhaft in Mels 

    Mona arbeitet mit einem Pensum von 70 Prozent als Lehrerin, ihr Bruttoeinkommen beträgt 77'000 Franken jährlich.

    Mona und Ihr Lebenspartner Markus haben nach langem Suchen ein Grundstück für den Bau eines Einfamilienhauses gefunden. Sie möchten dieses kaufen und von ihrem Lieblingsarchitekten ein Bauprojekt ausarbeiten lassen. Das Grundstück kostet zusammen mit dem haus rund 1'200'000 Franken. Dank einer Erbschaft von 350'000 Franken, dem Sparguthaben in der Pensionskasse von Mona von 65'000 Franken sowie dem Sparguthaben in der Pensionskasse von Markus von 185'000 Franken können sie die Finanzierung ihres Traumhauses stemmen. Die fehlenden 600'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert.
    Sparguthaben bei Pensionierung mit 65 Jahren
    659'732
    542'038
    -117'694
    Jährliche Altersrente
    34'306
    28'186
    -6'120
    • Ohne Vorbezug
    • Mit Vorbezug
    • Veränderung

    Aufgrund des Vorbezugs wird Mona als Miteigentümerin der Liegenschaft im Grundbuch aufgeführt und es wird eine Veräusserungs-beschränkung vermerkt.

    Mona nutzt den Sparplan Standard der sgpk und hat per 1. Januar 2022 ein Guthaben von 65'000 Franken in ihrer Pensionskasse angespart.
    * Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Personen, Angaben und Beträgen um fiktive Beispiele handelt, die der Veranschaulichung dienen. Die Berechnungen wurden durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen basieren auf diversen Annahmen, insbesondere dass die drei Personen Lisa, Paul und Mona bei gleichbleibendem Einkommen mit 65 Jahren in Pension gehen und keine Kapitalbezüge tätigen. Gerade die Berechnung der Steuerersparnis ist von diversen Faktoren abhängig. Für die Beispiele wurden Durchschnittswerte und offizielle Steuerrechner aus ausschliesslich zuverlässigen Quellen genutzt. Alle Beträge in Schweizer Franken.
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