Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge: Drei Schlüssel zum Eigenheim
Die Geburtsstunde der Wohneigentumsförderung (WEF) mit Mitteln der beruflichen Vorsorge geht auf das Jahr 1972 zurück. Ziel war es, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Gleichzeitig erkannte man im Wohneigentum eine sinnvolle Form der Altersvorsorge, weil Immobilien weniger den Auswirkungen der Geldentwertung ausgesetzt sind.
Noch heute wird die WEF oft und gerne genutzt. Unsere «Drei Schlüssel zum Eigenheim» zeigen Ihnen kurz und knapp die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Berechnungsbeispiele machen die Folgen des WEF-Bezugs für Ihre Altersvorsorge sichtbar.
das nicht
- der Erwerb oder die Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum.
- die Beteiligung an Wohneigentum, beispielsweise in Form von Anteilsscheinen einer Wohnbaugenossenschaft.
- die Rückzahlung einer bestehenden Hypothekarschuld.
- werterhaltende oder wertvermehrende Investitionen an Ihrem bestehenden Wohneigentum.
- der Erwerb eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung.
- Bauland ohne bestehendes Bauprojekt.
- die Bezahlung Ihrer Hypothekarschuldzinsen.
- der gewöhnliche Unterhalt Ihres Wohneigentums.
- Eine Verpfändung oder ein Vorbezug ist nur für eine einzelne Wohnung oder ein Einfamilienhaus möglich.
- Ein Vorbezug kann bis spätestens drei Jahre vor Bezug der Altersrente beansprucht werden.
- Bei einem Verkauf des Eigenheims muss der Vorbezug zurückbezahlt werden.
- Falls Sie drei Jahre vor dem Vorbezug einen Einkauf in Ihre Pensionskasse geleistet haben, werden die damaligen Steuerbegünstigungen rückgängig gemacht.
- Bei einem Vorbezug wird eine Kapitalbezugssteuer fällig. Bei einer allfälligen Rückzahlung wird diese auf Antrag zurückvergütet.
- Für die Bearbeitung einer Verpfändung oder eines Vorbezugs fallen seitens sgpk sowie seitens des Grundbuchamts Ihrer Wohngemeinde Gebühren an.
- Beim Vorbezug nehmen Sie Sparguthaben aus Ihrer Pensionskasse heraus. Der Mindestbetrag liegt bei 20'000 Franken, weniger ist nur beim Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen möglich. Ein Vorbezug schmälert die Altersleistungen Ihrer Pensionskasse.
- Bei der Verpfändung dient Ihr Sparguthaben als Sicherheit für das finanzierende Institut Ihres Eigenheims, Sie erhalten im Gegenzug zusätzliches Hypothekardarlehen. Das Sparguthaben verbleibt in Ihrer Pensionskasse, die Altersleistungen werden daher nicht geschmälert. Das finanzierende Institut kann auf Ihr Sparguthaben zurückgreifen, falls Sie Ihrer Hypothekarverpflichtung nicht nachkommen.
Bei beiden Varianten können Sie Ihr gesamtes Sparguthaben einsetzen, ab dem 50. Altersjahr gibt es Einschränkungen. Eine Kombination aus Vorbezug und Verpfändung ist möglich.
Lisa, 28 Jahre, ledig, reformiert, wohnhaft in Gossau (SG)
Die Pflegefachfrau treibt gerne und häufig Sport, deshalb arbeitet sie 80 Prozent, ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 56'000 Franken.
Paul, 50 Jahre, verheiratet, römisch-katholisch, wohnhaft in Steinach
Paul arbeitet mit Herzblut als Polizist und verdient bei einem Vollpensum jährlich 110'000 Franken brutto.
Mona, 35 Jahre, Konkubinat, 2 Kinder, römisch-katholisch, wohnhaft in Mels
Mona arbeitet mit einem Pensum von 70 Prozent als Lehrerin, ihr Bruttoeinkommen beträgt 77'000 Franken jährlich.