Neuwahlen sgpk-Stiftungsrat
Am 30. Juni 2024 endet die Amtsdauer des Stiftungsrats, und es finden auf diesen Zeitpunkt hin Neuwahlen für die Amtsdauer 2024 bis 2028 statt.
Wahlorgan der Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Verbände des Staatspersonals. Sie stellen sicher, dass auch Personen gewählt werden können, die nicht Mitglied eines Verbandes des Wahlorgans sind.
Die bisherigen Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte, welche als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer amten, stellen sich voraussichtlich für die nächste Amtsdauer allesamt wieder zur Verfügung.
Als Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Personen gewählt werden, die
Die bisherigen Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte, welche als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer amten, stellen sich voraussichtlich für die nächste Amtsdauer allesamt wieder zur Verfügung.
Als Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Personen gewählt werden, die
- handlungsfähig und mündig sind;
- zu Beginn der Amtsdauer höchstens 65-jährig sind;
- zu Beginn der Amtsdauer nicht Rentnerinnen oder Rentner der sgpk sind;
- die Vorschriften über die Integrität und Loyalität der Verantwortlichen gemäss Art. 51b BVG erfüllen.
Jede natürliche Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis am 29. Februar 2024 (Poststempel) bewerben. Dazu sind folgende Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag einzureichen:
- unterzeichnetes Bewerbungsschreiben mit Motivation;
- Lebenslauf;
- aktueller Strafregisterauszug;
- unterzeichnete Erklärung, dass kein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren hängig ist;
- Wahlvorschlag von mindestens zehn Versicherten des entsprechenden Wahlkreises der sgpk
Wir sind gerne für Sie da
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