Verzinsung der Sparguthaben

Der sgpk-Stiftungsrat legt jeweils auf den Beginn des Kalenderjahres hin den Sparguthaben-Zinssatz für austretende Versicherte und für die nicht ausgetretenen Versicherten fest (Ziff. 23. Abs. Vorsorgereglement).

Anlässlich seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 hat der Stiftungsrat folgende Beschlüsse gefasst:

2023

2 %

Verzinsung der Sparguthaben der sgpk-Versicherten im Jahr 2023

2024

1.25 %

Zinssatz für unterjährige Ein-/Austritte 2024 (BVG-Mindestzinssatz)

Bei der sgpk setzen wir alles daran, Ihr Sparguthaben möglichst gut zu verzinsen. In den letzten beiden Jahren lag die Verzinsung bei 2 Prozent.

Gerade im anspruchsvollen Anlagejahr 2022 konnten wir damit unter Beweis stellen, dass eine solide Verzinsung bei der sgpk nicht nur in guten, sondern auch in herausfordernden Zeiten Bestand hat. Dies steht im direkten Zusammenhang mit der stabilen Gesamtsituation unserer Pensionskasse und ist ausserdem Ausdruck dafür, dass wir Dank unserer effizienten sowie auf Sicherheit ausgerichteten Anlagestrategie auch unter schwierigen Marktbedingungen konkurrenzfähige Renditen erzielen.

2 %
Zins auf Sparguthaben
23 2
22 2
21 2
6.7 %
Gesamtperformance (nach Kosten)
23 6.7
22 -9.7
21 7.9
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