Herzlich willkommen

Ihr Eintritt in die St.Galler Pensionskasse 

Wir freuen uns, Sie im Kreis unserer aktiv Versicherten begrüssen zu dürfen. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen und Schritte, die Ihren Eintritt in unsere Pensionskasse begleiten. 

Sie sind in unserer Pensionskasse versichert, wenn

  • Ihre neue Arbeitgeberin oder Ihr neuer Arbeitgeber bei der sgpk angeschlossen ist,
  • Ihr Anstellungsverhältnis länger als drei Monate dauert,
  • Ihr Einkommen mindestens dem AHV-pflichtigen Lohn von 15‘120 Franken (Stand 2026) entspricht und
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet haben.
Nach der Anmeldung durch Ihre neue Arbeitgeberin oder Ihren neuen Arbeitgeber erhalten Sie von uns eine Aufnahmebestätigung sowie einen Vorsorgeausweis zugestellt. Wenn Sie zuvor bei einer anderen Pensionskasse versichert waren und dort bereits Sparbeiträge einbezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine Austrittsleistung. 

Bitte beachten Sie, dass diese Austrittsleistung sowie allfällige weitere Guthaben bei Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen der 2. Säule an unsere Pensionskasse überwiesen werden müssen.
Daran gilt es bei Ihrem Eintritt in unsere Pensionskasse sonst noch zu denken

  • Ihr Eintritt erfolgt digital über das sgpk-Versichertenportal. Die Informationen dazu wie auch eine Anleitung zur Registrierung erhalten Sie von uns im Nachgang an Ihre erste Lohnzahlung bei Ihrer neuen Arbeitgeberin oder Ihrem neuen Arbeitgeber per Post zugestellt. Nutzen Sie das sgpk-Versichertenportal für die Prüfung, Optimierung und Planung Ihrer beruflichen Vorsorge. Unter www.sgpk.ch/Versichertenportal erfahren Sie, welche Funktionen Ihnen die digitale Plattform bietet und wie Sie sich registrieren können.
  • Sie können über die Höhe der Sparbeiträge, die Sie monatlich in Ihre Pensionskasse einzahlen, mitbestimmen. Hierfür stehen Ihnen drei verschiedene Sparpläne zur Wahl. Im Menü «Sparpläne» finden Sie alles Wissenswerte dazu.
  • Leben Sie in einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft (Konkubinat) und möchten sicherstellen, dass Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner im Todesfall von den Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge profitiert? Informieren Sie sich im Merkblatt oder in unserem Blogbeitrag zum Unterstützungsvertrag was zu tun ist.
Wir sind gerne für Sie da
Haben Sie Fragen, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie ganz einfach wissen, mit wem Sie es zu tun haben?