Sicherheit auch ohne Trauschein
Finanzielle Absicherung für Paare in einer Lebenspartnerschaft
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner im Fall Ihres Todes von den Leistungen Ihrer Pensionskasse profitieren kann? Hier erfahren Sie, welche Vorkehrungen Sie schon heute treffen sollten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner im Fall Ihres Todes aus Ihrer Pensionskasse zu begünstigen. Damit wir Hinterlassenenleistungen ausrichten dürfen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie und Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner haben sich bereit erklärt, einander während der Dauer der Beziehung zu unterstützen und uns hierfür einen Unterstützungsvertrag zugestellt.
- Zum Zeitpunkt Ihres Todes hat Ihre Lebenspartnerschaft während mindestens fünf Jahren ununterbrochen bestanden, oder Sie sorgen für mindestens ein gemeinsames Kind.
- Weder Sie noch Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner waren während der letzten fünf Jahre der Lebenspartnerschaft bis zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet, noch sind Sie miteinander verwandt.
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner ist zum Zeitpunkt Ihres Todes mindestens 45 Jahre alt.
Möchten Sie mehr über Ihre berufliche Vorsorge bei der sgpk erfahren? In unseren allgemeinen Informationen für Versicherte finden Sie eine kompakte Übersicht weiterer Themen, die für Sie interessant sein könnten.
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