Informiert in den Ruhestand

Pensionierung

Sie stehen kurz vor der Pensionierung und/oder wollen sich frühzeitig ein Bild Ihrer Möglichkeiten machen? Hier finden Sie hilfreiches zum Thema.

Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit Vollendung des 65. Altersjahrs, dem sogenannten Referenzalter.

Erfolgt Ihre Pensionierung zwischen dem 58. und dem 65. Altersjahr, spricht man von einer vorzeitigen Pensionierung.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse als Altersrente oder als Kapitalleistung zu beziehen. Auch Mischformen sind möglich, bei denen ein Teil als Altersrente und der andere als Kapitalleistung ausbezahlt wird.

Eine Übersicht über Ihre voraussichtlichen Altersleistungen finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis.
Simulieren Sie jederzeit im sgpk-Versichertenportal Ihre ordentliche oder Ihre vorzeitige Pensionierung anhand aktueller Daten (Startseite «Simulationen/Mutationen», Rubrik «Pensionierung»).
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