Rente, Kapital oder beides? Eine zentrale Frage.

Rente, Kapital oder beides? Eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben

Die Pensionierung rückt näher und damit eine zentrale Frage für viele Versicherte: Soll das Sparguthaben in der Pensionskasse als lebenslange Altersrente, als einmalige Kapitalleistung oder als Kombination aus beidem bezogen werden?

Die Bezugsform hat langfristige Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation im Ruhestand. Umso wichtiger ist es, dass Sie die verschiedenen Möglichkeiten kennen und deren Folgen gut verstehen. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den eigenen Bedürfnissen, der finanziellen Ausgangslage und den persönlichen Zielen bildet dabei eine wichtige Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
    Bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapital spielen verschiedene Aspekte eine Rolle:

    Kapitalleistung: Freiheit und Eigenverantwortung

    Bei der Kapitalleistung wird Ihr gesamtes Sparguthaben einmalig an Sie ausbezahlt.

    Dieses Kapital steht Ihnen frei zur Verfügung, etwa zur Rückzahlung von Schulden, für grössere Anschaffungen, zum Verschenken oder zur Anlage an den Finanzmärkten.

    Mit dieser Freiheit geht jedoch auch Verantwortung einher: Das Kapital muss bis ans Lebensende ausreichen, Sie kümmern sich selbst um die Verwaltung und Sie tragen das Anlagerisiko.

    Altersrente: Sicherheit fürs ganze Leben

    Die Altersrente bietet Ihnen ein regelmässiges Einkommen bis ans Lebensende und sorgt für finanzielle Planungssicherheit. Zudem sind Ihre Nächsten mit abgesichert: Verheiratete oder Versicherte mit gemeldeter Lebenspartnerschaft sowie Ihre Kinder haben im Fall Ihres Todes  Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.

    Kombination aus Altersrente und Kapitalleistung

    Viele Versicherte entscheiden sich für eine Kombination aus Altersrente und Kapitalleistung. Häufig deckt die Altersrente dabei die laufenden Fixkosten, während das restliche Sparguthabens als Kapitalleistung bezogen wird.

    Diese Lösung verbindet finanzielle Stabilität mit Flexibilität.

    Steuern und weitere Kosten berücksichtigen

    Auch steuerliche Aspekte können bei der Entscheidung eine Rolle spielen:
    • Die Kapitalleistung wird einmalig zum Zeitpunkt der Auszahlung und zu einem reduzierten Satz besteuert. Spätere Erträge aus selbst angelegtem Kapital an den Finanzmärkten sind steuerpflichtig, zusätzlich können Gebühren für die Verwaltung des Anlagevermögens anfallen.
    • Die Altersrente wird jährlich als Einkommen versteuert. Die Summe bleibt lebenslang gleich und ist dadurch gut planbar.
    Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen zusammengefasst sind und der raschen Orientierung dienen. Rechtlich verbindlich sind das sgpk-Vorsorgereglement sowie die einschlägigen Rechtsgrundlagen.
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