Informiert in den Ruhestand

(Früh-)Pensionierung

Sie stehen kurz vor der Pensionierung und/oder wollen sich frühzeitig ein Bild Ihrer Möglichkeiten machen? Hier finden Sie hilfreiches zum Thema.

Die ordentliche Pensionierung tritt für Frauen und Männer mit vollendetem 65. Altersjahr ein.

Eine vorzeitige Pensionierung oder vorzeitige Teilpensionierung mit einer gekürzten Altersrente ist bei der sgpk bereits ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.

Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse können Sie entweder als Rente, als Kapitalleistung oder als Mischform aus Rente und Kapitalleistung beziehen.

Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie die Angaben sowohl über Ihre ordentliche Pensionierung als auch über Ihre anwartschaftlichen jährlichen Rentenleistungen.
Wir sind gerne für Sie da
Haben Sie Fragen, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie ganz einfach wissen, mit wem Sie es zu tun haben?