Einkauf in Ihre Pensionskasse
Mit einem freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse, auch Einlage genannt, stärken Sie Ihre Vorsorgesituation: Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse wächst, und Ihre Altersleistungen (Rente oder Kapital) verbessern sich. Zudem sind Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich begünstigt.
Um einen Einkauf zu tätigen, benötigen wir verschiedene Angaben von Ihnen. Um den Ablauf für Sie möglichst einfach und effizient zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, den Einkauf direkt über das sgpk-Versichertenportal (Startseite «Simulationen/Mutationen», Rubrik «Einkauf»). Wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Kundenberatung (Telefon +41 58 228 77 66, Bitte Javascript aktivieren!). Wir danken Ihnen, wenn Sie Ihrem Einkauf bis spätestens Ende November des gewünschten Jahres auslösen. Sie unterstützen uns damit bei der fristgerechten Verarbeitung bis Ende Jahr.
Gut zu wissen
Falls Sie Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) in Anspruch genommen haben, ist ein Einkauf erst nach deren Rückzahlung möglich. Sie haben geplant, Ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapitalleistung zu beziehen? Dann können Sie bis maximal drei Jahre vor Ihrer Pensionierung einkaufen.
Im sgpk-Versichertenportal können Sie die Auswirkungen eines Einkaufs auf Ihre finanzielle Vorsorgesituation per Mausklick anhand Ihrer persönlichen Ausgangslage simulieren (Startseite «Simulationen/Mutationen», Rubrik «Einkauf»).