Der Traum vom Wohneigentum

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)

Träumen Sie von den eigenen vier Wänden? Erfahren Sie hier, wie Ihre berufliche Vorsorge dazu beitragen kann, damit Ihr Traum bald Realität wird.

Sie können Ihr Sparguthaben in Ihrer Pensionskasse für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Beim Vorbezug nehmen Sie Sparguthaben (Mindestbetrag 20'000 Franken) aus Ihrer Pensionskasse heraus. Dieses Geld können Sie für den Erwerb von Wohneigentum oder die Rückzahlung von Hypotheken einsetzen. Ausserdem können Sie damit Anteilscheine an Wohnbaugenossenschaften erwerben oder werterhaltende oder wertvermehrende Investitionen tätigen.
  2. Bei der Verpfändung dient Ihr Sparguthaben als Sicherheit für das finanzierende Institut Ihres Eigenheims, Sie erhalten im Gegenzug zusätzliches Hypothekardarlehen. Bei der Verpfändung setzen Sie mit der Bank einen Pfandvertrag auf, die Verpfändung wird bei uns registriert.
Rufen Sie im sgpk-Versichertenportal jederzeit den Stand Ihr WEF-Maximalbetrags ab und simulieren Sie, wie sich ein Vorbezug auf Ihre Vorsorgesituation auswirkt (Startseite «Simulationen/Mutationen», Rubrik «Wohneigentumsförderung (WEF)»).

Gebühren

Für die Wohneigentumsförderung erheben wir eine Gebühr von 300 Franken für den WEF-Vorbezug und 200 Franken für die WEF-Verpfändung (siehe sgpk-Gebührenreglement).

Steuerrechtlicher Hinweis

Wird ein Vorbezug innerhalb von drei Jahren nach einem freiwilligen Einkauf getätigt, kann das steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. Aberkennung des Einkommensabzuges im Einkaufsjahr).
Wir sind gerne für Sie da
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