St. Galler Pensionskasse - Wissen unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub und berufliche Vorsorge: Das gilt es zu beachten

Sie haben ein Sabbatical geplant, wollen ein paar Wochen an Ihren Mutterschaftsurlaub anhängen oder in Ruhe eine Standortbestimmung vornehmen? Das sind nur einige der Gründe, weshalb sich viele Erwerbstätige im Verlauf ihres Berufslebens für eine längere Auszeit in Form eines unbezahlten Urlaubs entscheiden. Dabei gilt es, die berufliche Vorsorge im Auge zu behalten.

Ein unbezahlter Urlaub hat Auswirkungen auf Ihre Pensionskasse – sei es in Bezug auf das Sparguthaben fürs Alter oder die Absicherung im Fall eines Todes oder einer Invalidität. Wir haben die wichtigsten Fragen, die sich beim unbezahlten Urlaub stellen, für Sie zusammengetragen.

Was genau ist ein unbezahlter Urlaub?

Von einem unbezahlten Urlaub spricht man, wenn Sie während einer Dauer von höchstens 24 Monaten freiwillig eine Auszeit von Ihrer Arbeitstätigkeit nehmen und das Arbeitsverhältnis währenddessen bestehen bleibt, Sie in dieser Zeit jedoch kein Salär beziehen.
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Was geschieht mit meinem Sparguthaben in der Pensionskasse während meines unbezahlten Urlaubs?

Ihr Guthaben, das Sie in der Pensionskasse bis zum Start Ihres unbezahlten Urlaubs angespart haben, bleibt quasi auf Ihrem «Pensionskassenkonto» liegen und wird weiterhin durch uns verzinst.

Aufgrund der ausbleibenden Lohnzahlungen fallen jedoch die monatlichen Gutschriften durch Sie und Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber aus. Es entsteht unweigerlich eine Vorsorgelücke.
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Was kann ich tun, um eine Vorsorgelücke aufgrund eines unbezahlten Urlaubs zu schliessen?

Vorsorgelücken können später mittels eines Einkaufs in Ihre Pensionskasse verringert beziehungsweise geschlossen werden. Neben der Stärkung Ihrer Altersvorsorge profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.

Alles zum Thema Pensionskasseneinkauf finden Sie hier.
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Wie sieht es mit den Risikoleistungen meiner Pensionskasse aus, sollte mir während meines unbezahlten Urlaubs etwas zustossen?

Grundsätzlich führen wir die Risikoversicherung für Sie zu den gleichen Bedingungen und während maximal 24 Monaten fort. Konkret: Sie und Ihre Nächsten sind auch während Ihres unbezahlten Urlaubs gegen die Folgen einer allfälligen Invalidität oder bei Todesfall versichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Risikobeiträge auch während Ihrer Abwesenheit vollumfänglich einbezahlt werden. Beachten Sie dabei, dass auch Ihre Arbeitgeberin / Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge für Sie einbringt. Auch diese müssen während Ihrer Abwesenheit einbezahlt werden - entweder durch Sie selbst oder durch Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber als freiwillige Kulanzleistung.

Alternativ können Sie ganz auf die Risikoversicherung aus Ihrer beruflichen Vorsorge verzichten. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie es Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber bitte schriftlich mit. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz nach einem Monat, und es wird lediglich das Sparguthaben fürs Alter beitragsfrei weitergeführt. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen, anderweitige Absicherungsmassnahmen für sich und Ihre Liebsten zu treffen.

In jedem Fall endet die Risikoleistung aus Ihrer Pensionskasse spätestens nach Ablauf von zwei Jahren.
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Muss ich der sgpk mitteilen, wenn ich einen unbezahlten Urlaub geplant habe?

Die Meldung eines unbezahlten Urlaubs erfolgt direkt von Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber an uns, Sie müssen also nichts weiter unternehmen.
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Rechenbeispiele: So wirkt sich ein unbezahlter Urlaub auf die Leistungen Ihrer Pensionskasse aus

Gerne zeigen wir Ihnen anhand unserer drei fiktiven Versicherten Lisa, Paul und Mona* und ihrer beruflichen und persönlichen Situation wie sich ein unbezahlter Urlaub auf die Altersrente und das Sparguthaben in der Pensionskasse auswirkt.

Lisa möchte ihr Englisch verbessern und reist deshalb für einen sechsmonatigen Sprachaufenthalt nach England.

Mit ihrer Arbeitgeberin vereinbart Lisa, dass sie ihre Abwesenheit als unbezahlten Urlaub bezieht und während dieser Zeit die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge selbst übernimmt.

So wirkt sich der unbezahlte Urlaub von Lisa auf ihre monatliche Altersrente bei Pensionierung und ihr Sparguthaben je nach gewähltem Sparplan aus:**

  • für 6 Monate: 538 Franken
  • pro Monat: 89.60 Franken

Paul gönnt sich eine Auszeit und geht für drei Monate auf Kreuzfahrt.

Mit seiner Arbeitgeberin vereinbart Paul, dass er seine Abwesenheit als unbezahlten Urlaub bezieht und die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge für das halbe Jahr selbst übernimmt.

So wirkt sich der unbezahlte Urlaub von Paul auf seine monatliche Altersrente bei Pensionierung und sein Sparguthaben je nach gewähltem Sparplan aus:**

  • für 3 Monate: 574 Franken
  • pro Monat: 191.30 Franken

Im Anschluss an ihren Mutterschaftsurlaubt geniesst Mona weitere 12 Monate Babypause.

Mit ihrer Arbeitgeberin vereinbart Mona, dass sie ihre Abwesenheit als unbezahlten Urlaub bezieht und die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge für das halbe Jahr selbst übernimmt.

So wirkt sich der unbezahlte Urlaub von Mona auf ihre monatliche Altersrente bei Pensionierung und ihr Sparguthaben je nach gewähltem Sparplan aus:**

  • für 12 Monate: 1'504 Franken
  • pro Monat: 125.40 Franken

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Personen, Angaben und Beträgen um fiktive Beispiele handelt, die der Veranschaulichung dienen. Die Beispielberechnungen wurden durch uns mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr. Sie basieren auf diversen Annahmen, insbesondere dass die drei Personen Lisa, Paul und Mona bei gleichbleibendem Einkommen mit 65 Jahren in Pension gehen und eine jährliche Verzinsung der Sparguthaben von 2 Prozent erfolgt. Gerade die Berechnung der Steuerersparnis ist von diversen Faktoren abhängig. Für die Beispiele wurden Durchschnittswerte und offizielle Steuerrechner aus ausschliesslich zuverlässigen Quellen genutzt. Dabei wurden weder Steuersatzänderungen noch spezifische Steuerabzüge berücksichtigt. In die Berechnung eingeflossen sind Sozialabzüge sowie Pensionskassenbeiträge der Arbeitnehmenden.

Wir sind gerne für Sie da

Unsere Kundenberatung steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Zudem erreichen Sie uns telefonisch unter +41 58 228 77 66 und per E-Mail an Bitte Javascript aktivieren!.

Laden Sie sich zudem die häufigsten Fragen zum unbezahlten Urlaub als PDF herunter.

PDF-Download «Häufige Fragen zum unbezahlten Urlaub»

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