Verzinsung der Sparguthaben

Der Stiftungsrat der sgpk legt auf Beginn des Kalenderjahres den Sparguthaben-Zinssatz für die austretenden versicherten Personen und am Ende des Kalenderjahres den Sparguthaben-Zinssatz für die nicht ausgetretenen versicherten Personen fest (Ziff. 23. Abs. Vorsorgereglement).

Der Stiftungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2022: 2 Prozent
  • provisorischer Zinssatz für unterjährige Ein-/Austritte im Jahr 2023: 1 Prozent (BVG-Mindestzinssatz); Ende 2023 wird, abhängig von der Deckungsgradentwicklung, über die definitive Verzinsung entschieden

Der provisorische Deckungsgrad liegt per 31. Dezember 2022 bei 101.35 Prozent.