Sicher im Ruhestand
Altersleistungen Ihrer sgpk: Finanzielle Sicherheit im Ruhestand
Die Altersleistungen Ihrer Pensionskasse sind Ihr Spargroschen für die Zeit Ihres wohlverdienten Ruhestands. Sie können sie als monatliche Rente, als Kapitalleistung oder in Form einer Kombination beider Varianten beziehen.
Das Pensionsalter liegt für Frauen und Männer derzeit bei 65 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt treten Sie aus Sicht Ihrer Pensionskasse in den wohlverdienten ordentlichen Ruhestand und kommen in den Genuss der Altersleistungen.
Bereits ab einem Alter von 58 Jahren haben Sie die Möglichkeit, vollständig oder teilweise in Frühpension zu gehen. Damit Sie bereits Altersleistungen aus Ihrer Pensionskasse beziehen können, muss sich Ihr Beschäftigungsgrad allerdings dauerhaft um mindestens 20 Prozent reduzieren. Eine Teilpensionierung kann übrigens maximal zwei Mal in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie vor dem ordentlichen AHV-Referenzalter von derzeit 65 Jahren (mit einer Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969) aus dem Erwerbsleben ausscheiden, können Sie eine AHV-Überbrückungsrente beantragen. Sie unterstützt Sie finanziell in der Übergangszeit, bis Sie Ihre AHV erhalten. Die AHV-Überbrückungsrente entspricht maximal der einfachen AHV-Altersrente (Stand 2024: 29'400 Franken). Auf den Rentenbeginn wird allerdings dadurch das Sparguthaben entsprechend gekürzt.
Bei einer vorzeitige (Teil-)Pensionierung gilt es zu bedenken, dass diese aufgrund der verkürzten Beitragsjahre zu einer entsprechenden Kürzung der Altersleistungen führt.
Im sgpk-Versichertenportal können Sie jederzeit und basierend auf Ihren individuellen Daten die Auswirkungen einer Frühpensionierung auf Ihre Altersleistungen simulieren. Um allfälligen Leistungskürzungen frühzeitig entgegenzuwirken, haben Sie die Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blog-Beitrag zum Thema Einkauf.
Bereits ab einem Alter von 58 Jahren haben Sie die Möglichkeit, vollständig oder teilweise in Frühpension zu gehen. Damit Sie bereits Altersleistungen aus Ihrer Pensionskasse beziehen können, muss sich Ihr Beschäftigungsgrad allerdings dauerhaft um mindestens 20 Prozent reduzieren. Eine Teilpensionierung kann übrigens maximal zwei Mal in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie vor dem ordentlichen AHV-Referenzalter von derzeit 65 Jahren (mit einer Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969) aus dem Erwerbsleben ausscheiden, können Sie eine AHV-Überbrückungsrente beantragen. Sie unterstützt Sie finanziell in der Übergangszeit, bis Sie Ihre AHV erhalten. Die AHV-Überbrückungsrente entspricht maximal der einfachen AHV-Altersrente (Stand 2024: 29'400 Franken). Auf den Rentenbeginn wird allerdings dadurch das Sparguthaben entsprechend gekürzt.
Bei einer vorzeitige (Teil-)Pensionierung gilt es zu bedenken, dass diese aufgrund der verkürzten Beitragsjahre zu einer entsprechenden Kürzung der Altersleistungen führt.
Im sgpk-Versichertenportal können Sie jederzeit und basierend auf Ihren individuellen Daten die Auswirkungen einer Frühpensionierung auf Ihre Altersleistungen simulieren. Um allfälligen Leistungskürzungen frühzeitig entgegenzuwirken, haben Sie die Möglichkeit eines freiwilligen Einkaufs. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blog-Beitrag zum Thema Einkauf.
Höhe der Altersleistung
Die Höhe Ihrer Altersleistung wird durch die Multiplikation Ihres Sparguthabens mit dem Umwandlungssatz berechnet. Ihren individuellen Rentenbetrag können Sie Ihrem Vorsorgeausweis oder dem sgpk-Versichertenportal entnehmen.
Bezugsvarianten der Altersleistung: Sie haben die Wahl
Ihre Altersleistungen können Sie als monatliche Rente, als Kapitalleistung oder als Kombination beider Varianten beziehen. Bei einer teilweisen Kapitalleistung wird die Altersrente entsprechend gekürzt, was auch den Leistungsanspruch im Todesfall reduziert.
Steuerrechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung einer Kapitalleistung innerhalb von drei Jahren nach einem freiwilligen Einkauf steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wie z. B. die Aberkennung des Einkommensabzuges für das Einkaufsjahr.
Wir sind gerne für Sie da
Haben Sie Fragen, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie ganz einfach wissen, mit wem Sie es zu tun haben?