Finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Invaliditätsleistungen
Ein plötzlicher Einkommensausfall kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen für Sie und Ihre Nächsten haben. Die Invaliditätsleistungen Ihrer Pensionskasse federn diese wenigstens teilweise ab. Sie umfassen eine Invalidenrente sowie eine Invalidenkinderrente für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer IV-Überbrückungsrente bis zum Vorliegen der Rentenverfügung durch die eidgenössische Invalidenversicherung (IV).
Wenn Sie während der Zeit, in der Sie bei uns versichert sind, durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig werden, können Sie auf finanzielle Unterstützung Ihrer Pensionskasse zählen. Ihr Anspruch auf eine Invaliditätsleistung basiert auf der Verfügung der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) und entspricht den darin festgehaltenen Regelungen. Ein Leistungsanspruch besteht frühestens nach Ende der Lohnfortzahlung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber.
Höhe der Invaliditätsleistungen
Bei voller Invalidität entspricht Ihre Invalidenrente 55 Prozent Ihres versicherten Lohnes, den Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit erzielten. Den exakten Betrag können Sie Ihrem Versicherungsausweis entnehmen oder tagesaktuell jederzeit im sgpk-Versichertenportal (Startseite, Rubrik «Invaliditätsleistungen») abrufen. Die Invaliditätsleistungen sind unabhängig von der Höhe Ihres Sparguthabens oder Ihrer Beitragsdauer und sind somit eine jederzeit verlässliche Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit.
Falls Sie weitere Einkommen oder Renten beziehen und die Summe aller dieser Einkünfte zusammen Ihren letzten Lohn (inklusive Sozial- und Teuerungszulagen) vor Eintritt der Invalidität übersteigt, wird die Invaliditätsleistung entsprechend gekürzt. Diese Massnahme stellt sicher, dass Ihre Gesamteinkünfte Ihrer Ausgangssituation angemessen und ausgewogen sind.
Falls Sie weitere Einkommen oder Renten beziehen und die Summe aller dieser Einkünfte zusammen Ihren letzten Lohn (inklusive Sozial- und Teuerungszulagen) vor Eintritt der Invalidität übersteigt, wird die Invaliditätsleistung entsprechend gekürzt. Diese Massnahme stellt sicher, dass Ihre Gesamteinkünfte Ihrer Ausgangssituation angemessen und ausgewogen sind.
Unterstützung bis zum Rentenalter
Die Invalidenrente wird Ihnen bis zum Zeitpunkt Ihrer ordentlichen Pensionierung mit 65 Jahren ausgezahlt. Anschliessend wird sie durch eine Altersrente abgelöst. Ihr Sparguthaben wird mit einer sogenannten Sparbeitragsbefreiung weiter angeäufnet.
Invalidenkinderrente: Sicherheit für Ihre Kinder
Für jedes Kind, das im Falle Ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, erhalten Sie im Fall Ihrer Invalidität eine Invalidenkinderrente. Sie beträgt pro Kind 20 Prozent Ihrer Invalidenrente.
Flexibilität durch IV-Überbrückungsrente
Steht die Rentenverfügung der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) nach Ende der Lohnfortzahlung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber aus und bestätigt eine vertrauensärztliche Untersuchung, dass Sie teilweise oder vollständig erwerbsunfähig sind, können Sie bei uns eine IV-Überbrückungsrente beantragen. Sie entspricht in der Höhe Ihrer Invalidenrente.
Wir sind gerne für Sie da
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