Vorsorgereglement 2027, 15. Fassung
Per 1. Januar 2027 werden erneut Änderungen unseres Vorsorgereglements in Kraft treten. Die eingeflossenen Anpassungen finden Sie in einer Übersicht direkt unter dem Reglement aufgeführt.
Sie können das Reglement als Ganzes oder einzelne Seiten davon mit der Pfeil-nach-unten-Taste als PDF herunterladen. Beachten Sie zudem den Vollbildmodus (Icon ganz rechts mit vier Pfeilen nach aussen), um für die Darstellung des Reglements Ihren gesamten Bildschirm zu nutzen. Die Lupe links daneben dient der weiteren Vergrösserung.
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Reglementsänderungen per 1. Januar 2027
Es werden einzelne Bestimmungen im sgpk-Vorsorgereglement sprachlich präzisiert, insbesondere im Bereich der Lebenspartnerschaft. Weitere redaktionelle Anpassungen sorgen für mehr Klarheit und Verständlichkeit.Unbezahlter Urlaub
Artikel 8 Absatz 1
Neu muss der unbezahlte Urlaub mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage dauern.
Neu muss der unbezahlte Urlaub mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage dauern.
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